Kein Anspruch auf Schadensersatz für gewaltsam geöffnetes Wohnmobil durch Rettungskräfte
ZitatDas Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Tierhalter, der bei großer Hitze seinen Hund in einem Wohnmobil zurücklässt, keinen Ersatz für Schäden verlangen kann, welche dadurch entstanden sind, dass Rettungskräfte gewaltsam das Wohnmobil geöffnet haben.
hm........im Wohnbi könnt ich mir aber schon vorstellen, wird es weniger heiss..........im PW ist es sicher viel, viel schlimmer *grübel* Wohnbi's stehen ja oft an praller Sonne inkl.Besitzer, weil ja oft kein Schatten zum unterstellen da ist.........
Mein Gedanke ist eher, warum die den Hund überhaupt mitgenommen haben, ist er auch FC-Fan?
man sagte mir, es sei ordentlich isoliert...........die Meisten stehen ja ohne Schatten auf den Parkplätzen oder Campingplätzen......... Naja, wird wohl auch je Modell anders sein..........